Der Begriff untermaßig bezeichnet Fische, die das gesetzlich vorgeschriebene Mindestmaß nicht erreichen. Diese Mindestmaße variieren je nach Fischart und Bundesland und sollen sicherstellen, dass die Fische mindestens einmal laichen können, bevor sie entnommen werden.
Angler sind verpflichtet, untermaßige Fische schonend zurückzusetzen. Dabei wird der Fisch vorsichtig vom Haken gelöst und unverzüglich ins Wasser zurückgegeben, um seine Überlebenschancen zu maximieren. Die Länge eines Fisches wird von der Maulspitze bis zum Ende der Schwanzflosse gemessen. Ein geeignetes Messgerät sollte daher immer mitgeführt werden.
Das Fischereirecht ist in Deutschland Sache der Bundesländer, weshalb die Vorgaben zu den Mindestmaßen regional unterschiedlich ausfallen können. Die Einhaltung dieser Vorschriften ist essenziell für den Schutz der Fischbestände. Indem untermaßige Fische zurückgesetzt werden, trägt der Angler zur Arterhaltung und zur nachhaltigen Nutzung der Gewässer bei.