Das Uferbetretungsrecht erlaubt Anglern und anderen Personen unter bestimmten Bedingungen das Betreten von Ufern in Deutschland. Es dient der erleichterten Fischerei und der allgemeinen Gewässernutzung, ohne die Eigentümerrechte übermäßig einzuschränken.
Angler dürfen Ufer betreten, wenn sie an öffentlichen oder gepachteten Gewässern fischen. Die Regeln dazu finden sich in den Landesfischereigesetzen. Dabei gilt:
Das Uferbetretungsrecht variiert je nach Bundesland. Einige Regionen haben spezielle Vorschriften, etwa zum Schutz von Naturschutzgebieten.
Das Befahren von Wegen mit Fahrzeugen ist meist nicht erlaubt. Angler müssen oft zu Fuß zum Angelplatz gelangen. Rücksicht auf Anwohner und Eigentümer sowie saubere Angelplätze tragen dazu bei, das Uferbetretungsrecht zu erhalten.