Mindestmaß

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Das Mindestmaß, auch als Schonmaß bezeichnet, ist eine gesetzlich festgelegte Mindestgröße, die ein Fisch erreichen muss, bevor er entnommen werden darf. Diese Regelung dient dem Schutz der Fischbestände und soll sicherstellen, dass Fische mindestens einmal in ihrem Leben die Möglichkeit zur Fortpflanzung haben.

Die Festlegung der Mindestmaße variiert je nach Fischart und Bundesland, da das Fischereirecht in Deutschland Ländersache ist. Die Größe eines Fisches wird von der Maulspitze bis zum Ende der Schwanzflosse gemessen. Fische, die das Mindestmaß nicht erreicht haben, müssen sofort schonend zurückgesetzt werden.

Mindestmaße tragen wesentlich zur nachhaltigen Fischerei bei, indem sie helfen, gesunde Populationen zu erhalten und Überfischung zu verhindern. Angler sind verpflichtet, die geltenden Schonmaße einzuhalten. Verstöße gegen diese Regelungen können mit Bußgeldern oder anderen Sanktionen geahndet werden. Daher ist es wichtig, sich vor jedem Angelausflug über die jeweiligen Mindestmaße im Angelgebiet zu informieren.

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